Hilfsbedürftige, demente oder nicht orientierte Personen, die im Zusammenhang mit dem Transport einer fachlichen Betreuung bedürfen; Dazu gehören auch Personen, die z.B. durch Medikamentengabe bewusstseinsgetrübt sind, da sie nicht artikulieren können, wenn ihr AZ sich verändert. Ebenso verhält es sich bei Demenz. Diese Patienten bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit. Dazu zählen aber auch Personen, die z.B. aufgrund von Frakturen oder Schmerzen einer fachgerechten Lagerung bedürfen.
Personen, die beim Transport Sauerstoff benötigen. Sauerstoff darf nur von Rettungssanitätern verabreicht werden.
Personen, die einer medizinischen Überwachung (Monitoring) bedürfen. Dazu zählen auch Personen, die auffällige Vitalwerte haben, z.B. eine Tachikardie, oder einen niedrigen Blutdruck.
Personen, die nach dem Psych. Krankengesetz in eine Psychiatrische Klinik eingewiesen werden.
Was ist ein KTW?
Auf einem qualifizierten Krankentransportwagen müssen IMMER mind. 1 Rettungshelfer inkl Führerschein und Personenbeförderungsschein sein,
UND
Ein Rettungssanitäter.
Ein Rettungshelfer ist erst ein Rettungshelfer mit der 6 wöchigen Theoretischen Ausbildung und bestandener Prüfung, inkl jeweils 80 Std Praktikum auf dem RTW und 80 Std. Praktikum in einer Klinik.
Ein Rettungssanitäter macht eine 3 Monatige Ausbildung inkl Praktikum, 160 Std. auf dem RTW ,und 80 Std. in einer Klinik, und endet mit der staatlichen Prüfung.
Eine KTW Besatzung besteht in der Praxis meistens aus zwei Rettungssanitätern, von denen dann einer den Personenbeförderungsschein hat.
Das sind die Anforderungen der Krankenkassen UND des Senators für Inneres. Dafür Bedarf es bestimmter Genehmigungen.
Jeder einzelne KTW MUSS nach DIN EN 1789 ausgestattet sein.
Neben der Genehmigung für das Unternehmen muss jeder KTW ebenfalls eine eigene Genehmigung besitzen. Diese werden vom Senator für Inneres vergeben.